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was ist eine löschungsbewilligung?
der begriff der löschungsbewilligung wird im grundbuchwesen und bei der baufinanzierung verwendet. die löschungsbewilligung bezeichnet ganz allgemein die zustimmung einer betroffenen person zur löschung eines grundbuchrechts. die betroffene person ist in der regel der kreditgeber, welcher dem immobilieneigentümer eine baufinanzierung gewährt hat. die löschung bezieht sich auf eine kreditsicherheit, welche meist im rahmen eines grundpfandrechts an die bank abgetreten wurde. bei einer löschungsbewilligung akzeptiert der kreditgeber somit die entfernung der kreditsicherheit aus dem grundbuch.
wie wird eine grundschuld gelöscht?
diese bewilligung taucht hauptsächlich im bereich der immobilienfinanzierung auf. insbesondere bei hohen beträgen lässt sich der kreditgeber eine sicherheit in form einer grundschuld oder hypothek geben. die höhe dieser eintragung richtet sich nach der höhe des beantragten darlehens. die grundschuld ist die häufigste gewählte sicherheit, da sie praktisch anwendbar ist und eine hohe sicherheit bietet. bei einer zahlungsunfähigkeit des kreditnehmers wäre die bank damit vor einem verlust geschützt. eine solche oder auch ein anderes grundpfandrecht werden im grundbuch in der abteilung III eingetragen. sie kann demnach von jedem öffentlich eingesehen werden. insbesondere beim verkauf von immobilien können die potenziellen käufer erfahren, wer der rechtliche eigentümer des objekts ist und ob dieses belastet ist.
im bereich der immobilienfinanzierung gibt es unterschiedliche grundpfandrechte. eine sehr häufig verwendete form ist die grundschuld, welche die herkömmliche hypothek weitestgehend abgelöst hat. der eigentliche zweck ist es, das darlehen für die immobilie für den kreditgeber abzusichern. sobald der kreditnehmer die tilgungen nicht mehr zahlen kann, erhält die bank das recht, sich aus der immobilie zu bedienen und die forderungen zu begleichen. häufig wird an dieser stelle der weg der zwangsversteigerung gewählt. ausgelöstes geld wird dem kreditgeber bis zur vollständigen schuldbegleichung zugesprochen. übrige einnahmen verbleiben bei dem eigentümer der jeweiligen immobilie.
nach der vollständigen rückzahlung einer baufinanzierung bleibt die belastung in voller höhe und unverändert als grundschuld im grundbuch bestehen. dies ist ein wesentlicher unterschied zur herkömmlichen hypothek, bei welcher die grundschuld aus dem grundbuch gelöscht wird.
um eine grundschuld löschen zu lassen, muss die begünstigte bank oder ein anderer begünstigter kreditgeber dem eigentümer einer immobilie schriftlich bestätigen, dass das darlehen für die immobilie in voller höhe getilgt ist. diese schriftliche bestätigung wird in der finanzierungsbranche als löschungsbewilligung bezeichnet.
mit der schriftlichen löschungsbewilligung kann der immobilieneigentümer einen notar beauftragen und eine löschung beim grundbuchamt beantragen. eine weitere möglichkeit besteht darin, sie in eine eigentümergrundschuld umwandeln zu lassen. die abwicklung erfolgt in deutschland immer über einen notar. somit wird die löschungsbewilligung zunächst dem notar übergeben, welcher diese dann an das zuständige grundbuchamt zum löschen der grundschuld übermittelt. der notar wird für sämtliche angelegenheiten, welche das grundbuchamt betreffen, zwischengeschaltet.
wenn es sich bei der grundschuld um eine briefgrundschuld handelt, muss neben der löschungsbewilligung zusätzlich der grundschuldbrief vorgelegt werden. dieser wird während der laufzeit des kredits bei der jeweiligen bank aufbewahrt.
der ablauf der löschung einer grundschuld aus dem grundbuch wird in drei schritten vollzogen. zunächst muss die löschungsbewilligung von dem kreditgeber beantragt werden. diese wird nach vollständiger tilgung des kredits schriftlich ausgestellt. anschließend musst du mit dieser schriftlichen bestätigung der bank zu einem notar gehen. dieser veranlasst beim zuständigen grundbuchamt die löschung der auf die immobilie eingetragenen grundschuld. die grundschuld wird anschließend in der regel zeitnah in voller höhe aus dem grundbuch gelöscht.
grundschuld löschen oder doch lieber stehen lassen?
oftmals stellt sich die frage, ob eine getilgte grundschuld im grundbuch verbleiben oder die löschung beantragt werden soll. der eintrag wird in einigen fällen für eventuell folgende darlehen bestehen gelassen. der vorteil dieser konstellation liegt darin, dass keine neue kostenintensive eintragung erfolgen muss. diese entscheidung wird hier alleinig vom eigentümer der immobilie getroffen.
eine notwendigkeit, die belastung des grundstücks aus dem grundbuch entfernen zu lassen, besteht in der regel nicht. vorteilhaft ist dies jedoch vor allem in fällen, in denen die immobilien veräußert werden sollen. vor dem potenziellen käufer wirken immobilien meist attraktiver, wenn sie nicht offensichtlich mit einer grundschuld vorbelastet sind. der grund hierfür ist, dass käufer in der regel kein belastetes objekt erwerben möchten. um konflikten aus dem weg zu gehen, kann die löschung bereits im kaufvertrag vereinbart werden. dies ermöglicht einen lastenfreien übergang der immobilie von verkäufer auf den käufer. einfacher und unkomplizierter ist es meist jedoch, bereits vor dem verkauf eine löschung beim zuständigen grundbuchamt zu beantragen, sofern dies möglich ist.
abtretung einer grundschuld
in der regel ist es günstiger, wenn eine bestehende sicherheit abgetreten wird, statt eine neue einzutragen. daher verzichten viele eigentümer auf eine löschung der eingetragenen schuld. würden sie sich anders entscheiden, so fielen kosten an, welche sich aus notarkosten und gebühren des grundbuchamts zusammensetzen.
sollte im zuge von späteren renovierungsarbeiten oder modernisierungsmaßnahmen ein neuer kredit benötigt werden, so würden für die absicherung des kreditgebers erneut notarkosten und weitere gebühren anfallen. mit einer aufrechterhaltung der eintragung im grundbuch werden so zusätzliche kosten vermieden. es fallen bei dieser konstellation einmalige kosten für die übertragung der kreditsicherheit vom bisherigen zum neuen kreditgeber an. oftmals findet die anschlussfinanzierung bei einem anderen kreditgeber statt, was ein praktisches beispiel darstellt. möglich wäre zudem eine teilabtretung oder teilweise löschung der eingetragenen kreditsicherheit. der aufwand ist für den kreditnehmer relativ gering. es fallen keine zusätzlichen kosten an und es muss kein notar zwischengeschaltet werden.
löschungsbewilligung einer grundschuld – das fazit
die löschungsbewilligung ist ein effektives werkzeug, um eigene immobilien von einer grundstücksbelastung eines bereits getilgten kredits zu befreien. die gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein. um eine eintragung in abteilung III für einen gezahlten kredit löschen zu lassen, musst du dir die vollständige rückzahlung zunächst von deinem kreditgeber bestätigen lassen. ein notar regelt alles weitere und beantragt mit der löschungsbewilligung das löschen der eingetragenen grundschuld beim zuständigen grundbuchamt.
oftmals stellt sich die frage, ob eine löschungsbewilligung der optimale weg ist. empfehlenswert ist eine beibehaltung der grundschuld immer dann, wenn möglicherweise ein weiterer kredit aufgenommen werden soll. im ergebnis wird dies für den kreditnehmer günstiger, da er die bestehende grundschuld nur umschreiben und nicht neu eintragen lassen muss. die finanzierungsexperten von paloo beraten dich kompetent bei der suche nach einer günstigen baufinanzierung und bieten dir einen kostenlosen baufinanzierung vergleich.